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Klageabweisung des VG Schleswig
Westumgehung Pinneberg kann gebaut werden
Erscheinungsdatum: 20.04.2012
Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat mehrere Klagen gegen den Bau der geplanten Westumgehung in Pinneberg abgewiesen.
Gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr hatten sowohl der BUND als auch mehrere Gewerbetreibende aus dem betroffenen Bereich insgesamt fünf Klagen erhoben. Diese hat die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig nach neunstündiger mündlicher Verhandlung gestern Abend abgewiesen.
In einer kurzen mündlichen Urteilsbegründung führte der Kammervorsitzende aus, der angefochtene Planfeststellungsbeschluss sei im Ergebnis nicht zu beanstanden. Durchgreifende formelle Bedenken bestünden nicht. Die erforderliche „Planrechtfertigung“ sei vorhanden, da die Westumgehung der Entlastung der Pinneberger Innenstadt und dem Abfangen des Durchgangsverkehrs diene und somit „vernünftigerweise geboten“ sei. Auch die Einstufung der Westumgehung als Gemeindeverbindungsstraße sei nicht zu beanstanden. Gleiches gelte im Ergebnis für die vorgelegten Verkehrsprognosen.
Die gegen das Vorhaben vorgebrachten naturschutzrechtlichen Bedenken griffen nicht durch, die Verwerfung anderer Trassenvarianten sei nicht zu beanstanden. Anliegerinteressen seien insbesondere auch nach in der mündlichen Verhandlung abgegebenen Protokollerklärungen hinreichend berücksichtigt worden.
Eine weitergehende schriftliche Urteilsbegründung wird erst in einigen Wochen vorliegen.
Gegen die Urteile (Az: 12 A 61/10, 12 A 63/10, 12 A 64/10, 12 A 66/10 und 12 A 70/10) können binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe Anträge auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig gestellt werden.
Verantwortlich für diese Presseinformation: Klaus-Martin Meyer, Pressereferent Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Straße13, 24837 Schleswig