Newsbeiträge
Das OVG Schleswig hat entschieden!
Leider dauerte es fast ein halbes Jahr, bis die schriftliche Begründung des Urteils vorlag. Dann begann die Frist für den letzten Kläger, eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung anwaltlich zu formulieren und beim Oberverwaltungsgericht (OVG) einzureichen – was dann auch prompt kurz vor Fristablauf im Oktober 2012 geschah.
Nach Zubilligung einer angemessenen Bearbeitungszeit unsererseits warteten wir – wie viele Pinneberger und Pinnebergerinnen auch – seit Februar 2013 auf die Entscheidung aus Schleswig. Heute, am 15.08.2013, ist nun endlich die Entscheidung des OVG vom 12. August 2013 bekannt gemacht worden: Die Beschwerde (Klage) bleibt erfolglos und wird abgewiesen!
In der Pressemitteilung des OVG heißt es als letzter Satz: "Der Beschluss vom 12. August 2013 (Aktenzeichen 1 LA 57/12) ist unanfechtbar." (Durch Anklicken von „Pressemitteilung“ kann der Text des OVG eingesehen werden.)
Wir vom Verein „Pinneberger Westumgehung jetzt e. V.“ werden diese Entscheidung zum Anlass nehmen, uns spontan am 16. August 2013, 12:00 Uhr, an der Kreuzung des Westrings und der Mühlenstraße auf dem Parkplatz des Nettomarktes zu treffen um ein wenig zu feiern. Gäste sind herzlich willkommen.